Herzlich Willkommen bei SJK-DIGITAL

Mit ihren Gebot / Bestellung erkennen Sie unsere aktuellen AGB`s an.

Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen von SJK-DIGITAL

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen von SJK-DIGITAL (nachfolgend SJK genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal, ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, d.h. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn SJK ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn SJK diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von SJK, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§ 3 Angebot und Annahme

3.1Die Angebote von SJK sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch SJK bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn SJK sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch SJK. In Folge des besonderen Charakters der Leistungen von SJK umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.

3.2Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an SJK für verbindlich eingegangen. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haftet SJK keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.

3.4 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen

3.5 Im Falle einer Stornierung ihrer Bestellung / Ersteigerung stellt SJK alle uns entstandenen Kosten wie Ebaygebühren Verwaltungsaufwand u.s.w. in Rechnung. Mindestens jedoch 20.-Euro.

3.6 Bei einen Umtausch der Ware/Tuningchips stellt SJK alle uns entstandenen Kosten wie Ebaygebühren Verwaltungsaufwand Versandkostenpauschale sowie die Unkosten welche durch die Programmierung entstanden sind in Rechnung. Mindestens jedoch 25.-Euro + die Versandkostenpauschale. Die kosten für die Rücksendung hat dabei der Käufer zu tragen. Dies gilt auch wenn sie den Tuningchip Umtauschen ohne sich im Vorfeld über den Einbau zur informieren z.B. wenn ihr Serienchip gelötet ist und Sie keine Möglichkeit zum Einlöten haben. (Die Lötarbeit macht fast jeder BOSCH-Dienst oder Radio-Fernsehreparaturwerkstatt)

3.7Durch ihr Gebot/ Bestellung ist für SJK sichergestellt, das Sie ihre Fahrzeugdaten (z.B. Steuergerätnummer, Softwarenummer, Herstellernummer, Motorkennbuchstabe u.s.w.) mit den von SJK angegeben Daten überprüft haben. Dies gilt auch für die Überprüfung ob ihr Fahrzeug eine EWS/ Wegfahrsperre besitzt oder nicht. Bei ein Umtausch durch nicht überprüfter Fahrzeugdaten stellt SJK 25.-Euro + Porto und Verpackungskosten für dem Verwaltungsaufwand in Rechung. Die kosten für die Rücksendung hat dabei der Käufer zu tragen.

§ 4 Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

4.1Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von SJK werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da SJK stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiter zu entwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von SJK nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für SJK keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, SJK über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.

4.2 Die in von SJK vorkommenden Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Preise sind inkl. Der gesetzlichen MwSt zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 2 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen und –Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von SJK.

§ 6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber SJK und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei SJK anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dem entsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung mit Übernahme des Fahrzeuges von der Werkstatt von SJK als vertragsgemäß abzunehmen, es sei denn, dass er bei der Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann SJK als Standgeld gemäß §1419 ABGB die ortsüblichen Einstellgebühren für das Fahrzeug berechnen.

§ 7 Lieferung- Lieferfristen

7.1Die von SJK dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. SJK kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.

7.2 Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.

7.3Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.

7.4 Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch SJK. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.

§ 8 Versand und Gefahrübergang

Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt SJK die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt SJK vorbehalten. Bei der Auswahl des Versandunternehmens haftet SJK nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 9 Besondere Hinweise – Abnahme

Soweit durch Leistungen von SJK oder den Einsatz von Produkten von SJK Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. SJK übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 10 Besondere Hinweise – Gewährleistung

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von SJK angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Fahrzeuges, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie des Fahrzeuges führen können

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand Betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit rechtlich zugelassen – ausgeschlossen. Es werden des Weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungsmachung von Nutzungsausfall aus entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt durch SJK durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von SJK als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum von SJK. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich bei SJK anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist SJK unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandelung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist.

Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet SJK nur insoweit, als sie durch von SJK eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet SJK damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Steuerchip verursacht werden. Dabei muss der vom neuen Steuerchip verursachte Schaden durch SJK begutachtet und bestätigt werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von SJK eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von SJK eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von SJK geschaffene Wartungs- und Warnhinweise nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von SJK nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von SJK eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden.

§ 11 Kostenvoranschläge

11.1Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt SJK den Besteller davon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann SJK den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

11.2 Bei Sonderanfertigungen, die von uns auf Bestellung in Kleinanfertigung hergestellt werden, behalten wir uns technische Änderungen und Maßabweichungen aufgrund unserer Fertigungsmöglichkeiten vor. Sonderanfertigungen gelten von Beginn der Fertigung an als abgenommen. Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, stellen wir die uns bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallenen Kosten in Rechnung

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von SJK. Solange von SJK ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von SJK, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Cam unzulässig.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf SJK zu übertragen. Kommt der Vertragsparten dieser Verpflichtung nicht nach, kann SJK die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten.

Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich.

Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner.

Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist dies SJK unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.

§ 13 Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch SJK die Reparatur des Fahrzeuges durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der AGB oder spät. 8 Tage nach Benachrichtigung in Bar oder mit Barscheck bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug ist SJK berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont zu berechnen, es sei denn, durch SJK oder den Kunden wird der Nachweis erbracht, dass tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von SJK erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann SJK die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen, insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 17,5% des vereinbarten Entgeltes, es sei denn, SJK kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

Daneben steht SJK das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgeld ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§14 Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von SJK gelangt ist, steht SJK wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. SJK ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte SJK bekannte Adresse des Bestellers.

§ 15 Urheberrechte/Unterlagen

Auf den von SJK gelieferten Gegenständen, insbesondere Tuningchips mit optimierter Motorsteuersoftware, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, Einbauanleitungen hat SJK die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 6.900.- Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert SJK ohne Gefahrübernahme ein.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens . Bei Verträgen mit nicht ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich das deutsche Recht.

§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.

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